Was ich als Arbeitgeber wissen sollte.
Nehmen Sie sich zehn Minuten Zeit, um die Pflicht, den Sinn und die Vorgehensweise zu verstehen.
Was sind elektrische Anlagen?
Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE)
Im Sinne der VDE 0100 beschreibt der Begriff „elektrische Anlage“ die Gesamtheit der zugeordneten elektrischen Betriebsmittel mit abgestimmten Kenngrößen zur Erfüllung bestimmter Zwecke.
VDE 0105: Elektrische Anlagen dienen der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Einige dieser elektrischen Anlagen sind ortsfest, wie z.B. Verteilungseinrichtungen in einer Fabrik, einem Bürogebäude oder einem Wohnbereich, andere werden nur vorübergehend aufgebaut, wie z.B. auf Baustellen.
Einfach erklärt am Beispiel eines Wohnhauses:
Die komplette elektrische Installation in einem Gebäude bis zur Steckdose oder bis zu fest Angeschlossenen Verbraucher/Maschinen inkl. aller benötigten Bauteile wie Leitungen, Sicherungen, FI/RCD uvm.
„Elektrische Anlagen“ sind Anlagen (aller Spannungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung), die der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie dienen.
(Das Beispiel enthält nicht alle Varianten einer elektrischen Anlage und soll nur dem Verständnis dienen)
Welche Normen, Vorschriften und Informationen sind wichtig für die Prüfung elektrischer Anlagen.
DGUV V3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. Vor der ersten Inbetriebnahme (VDE 0100-600) und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und...
2. In bestimmten Zeitabständen --> Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische
Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu prüfen. (VDE 0105-100)
Kann er dies nicht selbst überprüfen, muss ein kompetenter Partner beauftragt werden.
DGUV V4 unter Anderem: Turnus Wiederholungsprüfungen
DGUV I203-072 Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel
Die Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme nach VDE 0100-600
Wiederkehrende Prüfungen an elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmitteln werden nach VDE 0105-100/A1 durchgeführt.
VDE 0100-600 Errichten von Niederspannungsanlagen inkl. Prüfungen
Die VDE 0100 Beschreibt die „Errichtung von Niederspannungsanlagen“ inkl. der geforderten Prüfungen.
Wenn eine Anlage errichtet wird und danach per Besichtigen, Messen und Erproben überprüft wird, spricht man von einer „Erstprüfung“. Diese wird in der VDE 0100 Teil 600 beschrieben.
*Niederspannung <=1000V Wechselspannung | <=1500V Gleichspannung
Die Norm VDE 0100 gilt für die Planung, Errichtung und Prüfung elektrischer Anlagen von:
a) Wohnungsanwesen;
b) Gewerbeanwesen;
c) öffentliche Anwesen;
d) Industrieanwesen;
e) landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen;
f) Fertighäuser;
g) Caravans, Campingplätze und ähnliche Plätze;
h) Baustellen, Ausstellungen, Messen und andere vorübergehend errichtete Anlagen;
i) Marinas;
j) Beleuchtungsanlagen im Freien und ähnliche Anlagen
k) medizinisch genutzte Bereiche;
l) bewegliche oder transportable elektrische Anlagen;
m) Photovoltaikanlagen;
n) Niederspannung-Stromerzeugungsanlagen.
VDE 0105-100 Widerholungsprüfung
Elektrische Anlagen dienen der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Einige dieser elektrischen Anlagen sind ortsfest, wie z.B. Verteilungseinrichtungen in einer Fabrik, einem Bürogebäude oder einem Wohnbereich, andere werden nur vorübergehend aufgebaut, wie z. B. auf Baustellen.
Elektrische Anlagen sind den Errichtungsnormen entsprechend in ordnungsgemäßem Zustand zu Erhalten.
Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes“ bedeutet, in angemessenen Zeitabständen besichtigen und, soweit erforderlich, prüfen….
Der Zweck von Prüfungen ist der Nachweis, dass eine elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entspricht; die Prüfungen können den Nachweis der korrekten Funktion der Anlage einschließen. Sowohl neue Anlagen als auch bestehende Anlagen nach Änderungen und Erweiterungen müssen vor ihrer Inbetriebnahme einer Prüfung unterzogen werden.
Elektrische Anlagen müssen in geeigneten Zeitabständen geprüft werden.
Wiederkehrende Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können.
Welchen Nutzen hat die regelmäßige Prüfung?
Als wichtiger Grund ist der vorschriftsmäßige Zustand der Geräte und der elektrischen Anlage zu nennen. Nur mit einem ordnungsgemäßen Zustand können die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Für diese ist nicht nur der unterwiesene Mitarbeiter, sondern vor allem der Arbeitgeber zuständig.
Pflicht zur Prüfung durch den Arbeitgeber/Betreiber
Hier die Verordnungen und Vorschriften.
• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
• Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (Früher BGV A3)
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Die Pflicht zu weiteren Prüfungen an einem in den Verkehr gebrachten Arbeitsmittel hat nach der Betriebssicherheitsverordnung der Arbeitgeber -->Dieser stellt den Mitarbeitern die Arbeitsmittel und die elektrische Anlage zur Verfügung.
Nach dem siebten Sozialgesetzbuch (SGB II) ist der Arbeitgeber verpflichtet seine Arbeitnehmer gegen Betriebsunfälle zu versichern. Der Versicherer ist die zuständige Berufsgenossenschaft. Sie hat das Recht und die Pflicht Unfallverhütungsvorschriften herauszugeben und auf deren Einhaltung zu achten. --> DGUV Vorschrift 3
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsmittel und die elektische Anlage in ordnungsgemäßen Zustand sind und nur für den hierfür vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Um dies zu gewährleisten muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Diese regelt u.a. auch die Fristen für die elektrischen Prüfungen, um die es hier geht.
Mit dieser Vorgabe wird deutlich, dass die Prüfpflicht für jede Person gilt, die andere Personen mit Arbeiten beauftragt und ihnen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Dies gilt nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für den/die Privatmann/frau der/die Hausangestellte beschäftigt.
Das Unterlassen dieser Prüfungen ist eine Ordnungswidrigkeit, bei Vorsatz sogar eine Straftat (BetrSichV Abschnitt 5).
Wer ist für das Prüfen verantwortlich?
Der Arbeitgeber muss das Prüfen und Erproben der Arbeitsmittel einer befähigten Person übertragen. Wer kann dies sein?
• Eine im Unternehmen tätige Elektrofachkraft
• Ein Fachbetrieb d.h. dessen Elektromeister
Die Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften vorgenommen werden. Dies muss der Arbeitgeber bei der Vergabe prüfen. (Keine „Hobbyelektriker“, Azubis usw.)
Wer darf eigentlich prüfen? --> Auswahl des Unternehmens für die Prüfungen.
Hier ist es wichtig nicht nur auf den Preis zu schauen. Die Sicherheit der Arbeitnehmer sollte hier an erster Stelle stehen.
Allein die Ausbildung zur Elektrofachkraft befähigt nicht zur Durchführung der Prüfungen.
• Der Prüfer muss neben der Ausbildung zur Elektrofachkraft Erfahrung beim Prüfen und Beurteilen der Geräte haben.
• Erfahrung beim Umgang mit den passenden Mess- und Prüfeinrichtungen haben.
• Messergebnisse müssen beurteilt werden können.
• Wichtig: Zugriff auf die Regelungen und technischen Bestimmungen muss sichergestellt sein (Änderungen in Normen müssen bekannt sein)
• Im Beruf tätig sein. (Wer einen passenden Beruf gelernt, diesen aber lange nicht mehr ausgeübt hat, darf keinen Prüfungen vornehmen)
Gibt es für Elektroprüfungen/E-Check auch Vorgaben bei privat oder gewerblich genutzten Mietbereichen?
Nach Artikel 14 (2) des Grundgesetzes verpflichtet Eigentum und soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Also darf im Umkehrschluss niemand dadurch geschädigt werden.
Grundsätzlich kann man Mietbereiche in zwei Bereich unterteilen.
- Privat genutzte Mietbereiche
- Gewerblich genutzte Mietbereiche
Privat genutzte Mietbereiche
Der Vermieter/Eigentümer hat somit bei Vermietung von privat genutzten Mietbereichen,
sofern der Mietvertrag nichts Anderes festlegt, die Prüfpflichten einzuhalten.
Nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) sind geeignete Zeitabstände durch den Vermieter/Eigentümer festzulegen, innerhalb derer die elektrische Anlage eigenverantwortlich wiederkehrend geprüft werden muss.
In der Praxis bieten sich für privat genutzte Mietebereiche wie Wohnungen oder Häuser folgende Zeiträume an:
- Alle 10 Jahre
- Bei Mieterwechsel
Gewerblich genutzte Mietbereiche
Wenn zwischen den Parteien (Vermieter – Mieter) nicht Anders festgelegt, liegt die Verantwortung für die Erst - und Wiederholungsprüfung beim Vermieter/Eigentümer.
Zwischen den Vertragsparteien sollte eine Schnittstelle eingerichtet werden. Nur so kann eine rechtssichere Aufteilung der Prüfpflichten erfolgen.
Bei der Ermittlung der Prüfzeiträume für gewerblich genutzte Mietbereiche muss beachtet werden, dass für die durch den Vermieter/Eigentümer zur Verfügung gestellte, ortsfeste bestehende elektrische Anlage der Allgemeinversorgung im Normalfall der Vermieter/Eigentümer verantwortlich ist und dieser auch nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) geeignete Zeitabstände für die Prüfung festzulegen hat, innerhalb derer die elektrische Anlage eigenverantwortlich wiederkehrend geprüft werden muss.
Die Zeiträume werden über eine Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Eine gute Orientierung bietet die DGUV V4 mit einem Prüfturnus von 4 Jahren.
Wer ist für was verantwortlich?
Hauptverantwortlicher ist der Unternehmer
• Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
• Bestimmen/Auswahl der befähigten Elektrofachkraft für die Prüfung
• Beauftragen der Prüfung
Dokumentieren der Prüfung
In der BetrSichV ist festgeschrieben, dass der Arbeitgeber die Ergebnisse der Prüfung aufbewahren muss. Mindestens bis zur nächsten Prüfung.
Die Prüfprotokolle müssen vom Prüfer vollständig an den Auftraggeber (Arbeitgeber) übergeben werden.
Diese dienen zum Nachweis im Schadensfall oder bei Kontrollen der Berufsgenossenschaft.
Was heißt das konkret für mich als Arbeitgeber?
Alle Unternehmer und öffentliche Einrichtungen müssen alle elektrischen Anlagen vor Erstinbetriebnahme, nach Instandhaltung/Änderung und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Wenn die Prüfungen nicht selbst durchgeführt werden können, muss ein kompetenter Partner beauftragt werden.
Die Zeiträume der regelmäßigen Prüfungen müssen über eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Als Anhaltspunkt sind die 4 Jahre aus der DGUV V4 ein geeigneter Turnus.
Sonderfälle (Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art) wie z.B. Unterrichtsräume müssen gesondert betrachtete werden.
Was wir bieten.
Wir prüfen elektrische Anlagen nach Norm und Vorgabe. Erstellen eine Prüfdokumentation und Mängellisten.
Wir übernehmen:
- Turnusmäßige Wiederholungsprüfung.
- Erstprüfungen
- Beratungen
Gerne übernehmen wir auch Überprüfungen. Dies könnte sein:
Sie bauen ein Haus und vergeben die Elektroinstallation an einen Elektrobetrieb. Der Elektrobetrieb überprüft dann seine eigene Leistung durch die Erstprüfung nach VDE 0100.
Wenn Sie zusätzlich noch eine unabhängige Überprüfung wünschen, können wir dies gerne durchführen.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.