Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter zu den Gefahren des elektrischen Stroms.
Unterweisung der Versicherten (Arbeitnehmer)
Sicherheit geht vor! Schützen Sie Ihre Mitarbeiter mit unseren jährlichen Unterweisungen zu den Gefahren des elektrischen Stroms.
Elektrizität ist eine faszinierende, aber auch gefährliche Energiequelle. Damit Ihre Mitarbeiter sicher und unfallfrei arbeiten können, ist es entscheidend, dass sie über das notwendige Wissen verfügen, um die Risiken des elektrischen Stroms zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Wir bieten Ihnen die ideale Lösung!
Unsere Leistungen:
Unsere spezialisierten Unterweisungen zu den Gefahren des elektrischen Stroms sind darauf ausgerichtet, Ihre Mitarbeiter umfassend zu sensibilisieren und ihnen das nötige Know-how für sicheres Arbeiten zu vermitteln. Wir setzen auf praxisnahe Beispiele und interaktive Schulungsmethoden, die das Lernen sowohl effektiv als auch spannend gestalten.
Was erwartet Ihre Mitarbeiter bei uns?
🔹 Expertenwissen: Unsere erfahrenen Trainer, allesamt Elektrotechnik-Experten, teilen ihr umfangreiches Fachwissen und ihre langjährige Erfahrung mit Ihren Mitarbeitern.
🔹 Maßgeschneiderte Inhalte: Die Inhalte der Unterweisung werden speziell an die Anforderungen Ihrer Branche und Ihres Unternehmens angepasst. So erhalten Ihre Mitarbeiter genau die Informationen, die sie für ihre tägliche Arbeit benötigen.
🔹 Umfassende Themenabdeckung: Wir behandeln alle relevanten Sicherheitsaspekte – von grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen bis hin zu spezifischen Gefahren in Ihrer Arbeitsumgebung. Ziel ist es, Ihre Mitarbeiter dazu zu befähigen, Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
🔹 Compliance: Unsere Unterweisungen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften (wie z.B. DGUV Vorschrift 1 und 3) und helfen Ihnen, die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten.
🔹 Effizienter Lernprozess: Unsere strukturierte und zielgerichtete Schulungsmethodik sorgt für eine effektive Wissensvermittlung und optimiert die Schulungszeiten.
Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?
✅ Expertise: Profitieren Sie von unserem umfassenden Fachwissen im Bereich der Elektrosicherheit.
✅ Maßgeschneiderte Unterweisungen: Individuelle Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Branche und Arbeitsumgebung.
✅ Sicherheitsgarantie: Minimieren Sie das Risiko von Stromunfällen und schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Gefahren.
✅ Rechtssicherheit: Wir garantieren die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorgaben.
✅ Zeitersparnis: Mit effektiven Schulungen, die Ihre Mitarbeiter in kürzester Zeit auf den neuesten Stand bringen.
Schützen Sie Ihr Team!
Minimieren Sie das Risiko von Stromunfällen und sorgen Sie für eine sichere Arbeitsumgebung, indem Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen.
Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen und um Ihren Schulungstermin zu vereinbaren. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihre Mitarbeiter bestens auf den sicheren Umgang mit elektrischen Geräten vorbereitet sind!
Auszug aus der DGUV Vorschrift 1
DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen.
„§ 4 Unterweisung der Versicherten
(1)Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“
Da heute (fast) nichts mehr ohne Elektrizität funktioniert und statistisch die Stromunfälle zunehmen, muss dieser Gefährdung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Was ist eine Unterweisung?
Eine Unterweisung soll Unfällen oder Krankheiten vorbeugen und aufzeigen wie in akuter Not gehandelt werden soll.
Auf welche Vorschriften stützt sich die Unterweisungspflicht? Hier mal die wichtigsten:
Arbeitsschutzgesetz (§12)
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze und Prävention“ (§4)
Betriebssicherheitsverordnung (§12)
Gefahrstoffverordnung (§14)
Wie muss eine Unterweisung erfolgen?
Die Unterweisung zur Arbeitssicherheit erfolgt in der Regel mündlich durch den Arbeitgeber oder betriebliche Aufsichtsorgane, die zu spezifischen Fachthemen die Fachkompetenz von Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit einholen.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Sie müssen eigene Beschäftigte als auch Beschäftigte von Fremdfirmen, die Sie für sich arbeiten lassen, unterweisen:
• mindestens einmal jährlich
• bei der Einstellung vor Arbeitsbeginn
• bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz
• vor jeder neuen Tätigkeit
• anlassbezogen, z.B. nach einem Unfall
• beim Erkennen einer unsicheren Situation
Wer muss unterwiesen werden?
Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten: Alle Mitarbeiter!
Welche Inhalte sind zu unterweisen?
Alle Sicherheitsmaßnahmen die in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beschäftigten stehen.
Hier einige Beispiele:
• Arbeiten an Maschinen
• Umgang mit Gefahrstoffen
• Umgang mit Biostoffen
• Heben und Tragen
• Transportarbeiten
• Umgang mit elektrischen Geräten
• uvm
Zusammengefasst:
Sicherheitsunterweisungen sind eine Unternehmerpflicht und gesetzlich vorgeschrieben.
Unterweisungen stärken das Vertrauen in die tägliche Arbeit und den Unternehmer.
Was passiert, wenn Unternehmen ihrer Unterweisungspflicht nicht nachkommen?
Versäumt es die Führungskraft, ihre Mitarbeiter zu unterweisen, verstößt sie gegen ihre Fürsorgepflicht. Neben eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen kann das auch zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen.
Was bieten wir:
Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter in folgenden Themen.
• DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) Auszug
• Statistische Daten zu Stromunfällen
• Gefahren durch den elektrischen Strom
• Gefährdungsbeurteilung
• Umgang mit elektrischen Anlagen
• Benutzen von elektrischen Betriebsmitteln
• Benutzen von Elektrohandwerkzeugen.
• DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) Auszug
Die Dauer beträgt ca. 1 Stunde
Wenn gewünscht, bekommt jeder Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung für die Unterweisung.
Wir unterweisen online oder direkt vor Ort.
Fragen Sie uns einfach an. Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.