Großberger & Fuhrer Prüftechnik GbR.

Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für den sicheren Zustand aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Ihrem Betrieb – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und den geltenden VDE-Normen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dem Schutz Ihrer Mitarbeiter, Kunden und der Betriebssicherheit.

Auf dieser Seite erfahren Sie kompakt, worauf es bei der Organisation der Prüfpflicht ankommt: von der Gefährdungsbeurteilung über Prüffristen bis zur Dokumentation – klar verständlich, praxisnah und rechtssicher.

Angebot anfordern

Sie möchten wissen, was Ihre individuelle Prüfung kostet? Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot an – schnell, transparent und exakt auf Ihre Anforderungen abgestimmt.
Bitte teilen Sie uns – wenn möglich – Folgendes mit:
✔ Art und Umfang der zu prüfenden Anlagen (z.
 B. Unterverteilungen, Maschinen, fest installierte Betriebsmittel)
Anzahl der Anlagen oder Maschinen
✔ Standort(e) der Anlagen (inkl. Zugänglichkeit, z.
 B. Produktionshalle, Technikraum)
gewünschter Zeitraum oder Prüffrist (z. B. Wartungsfenster, Betriebsurlaub)
Besonderheiten im Ablauf (z. B. Schichtbetrieb, Zugangsbeschränkungen, Einweisungspflicht)

📩 Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot für die Prüfung elektrischer Anlagen und Maschinen an – nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105, fachgerecht und zuverlässig.

Informationen für Arbeitgeber zur Elektroprüfung

 

Ihre Verantwortung nach DGUV V3

 

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den sicheren Zustand aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sicherzustellen. Grundlage hierfür sind:

 

  • § 3 BetrSichV

 

  • § 5 Arbeitsschutzgesetz

 

  • DGUV Vorschrift 3 / VDE-Normen

 

 

Wiederkehrende Prüfungen – das müssen Sie wissen

 

  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden – abhängig von Einsatzort, Nutzungshäufigkeit und Umgebungsbedingungen.

 

  • Erstprüfung erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme.

 

  • Wiederholungsprüfung in festgelegten Intervallen – z. B. alle 6 Monate bis 4 Jahre je nach Kategorie.

 

 

So läuft die Organisation ab


  • Gefährdungsbeurteilung: Ermitteln Sie, welche Anlagen und Geräte regelmäßig geprüft werden müssen.

  • Fristen festlegen: Die Prüffristen müssen dokumentiert, nachvollziehbar und risikoorientiert festgelegt werden.

  • Prüfpflicht umsetzen: Nur befähigte Personen nach TRBS 1203 dürfen prüfen.

  • Dokumentation: Ergebnisse, Fristen und festgestellte Mängel müssen rechtssicher festgehalten werden.

  • Wir unterstützen Sie bei allen Schritten.

 

 

 

Wer darf prüfen?

 

Nur eine „befähigte Person“ im Sinne der TRBS 1203 darf Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen. Unsere Prüftechniker erfüllen diese Anforderungen vollständig.

 

 

Ihre Vorteile mit uns

 

  • Unterstützung bei der rechtssicheren Organisation

  • Mängellisten, Prüfberichte, Archivierung

  • Einsatz in Rottenburg, Tübingen, Böblingen, Nagold, Horb, Herrenberg

  • Digitale Plaketten mit QR-Code für schnelle Nachvollziehbarkeit

 

 

 

Erinnerung an Wiederholungsprüfungen – Fristenservice


Ergänze den Hinweis, dass ihr als Fachbetrieb auf Wunsch einen Fristen- und Erinnerungsservice anbietet:

„Damit keine Prüffrist verpasst wird, erinnern wir Sie rechtzeitig an anstehende Wiederholungsprüfungen – auf Wunsch per E-Mail oder Post.“

 


Haftung & Versicherung – Klartext für Unternehmer


Ein kurzer Infoblock kann Wirkung zeigen:

„Bei einem Unfall durch ein nicht geprüftes elektrisches Betriebsmittel haftet in der Regel der Arbeitgeber persönlich – auch zivil- oder strafrechtlich. Prüfprotokolle und Mängelbehebung sind Ihre wichtigste Absicherung.“



Verlinkung zur DGUV / IHK / Normenstellen


Vertrauensfördernd: Verweise unten auf der Seite auf:

 

DGUV (www.dguv.de)

 

VDE (www.vde.com)

Adresse:
Großberger & Fuhrer Prüftechnik GbR
Öschelbronner Straße 8
72108 Rottenburg - Hailfingen
Ausgehend von unserem Standort prüfen wir elektrische Anlagen, Maschinenparks, Verteilungen und Installationen gemäß DGUV Vorschrift 3. Die Prüfung umfasst Sichtkontrolle, Messungen und Funktionsprüfung – mit vollständiger Dokumentation.
Kontakt:
Vorzugsweise per Mail. Wir rufen gerne zurück.
Großberger & Fuhrer Prüftechnik GbR
Telefon: (+49) 1522 5297169
WhatsAPP: (+49) 1522 5297169
Rottenburg | Tübingen | Böblingen | Nagold | Horb | Herrenberg

Unsere Adresse:
Großberger & Fuhrer Prüftechnik GbR
Öschelbronner Straße 8
72108 Rottenburg am Neckar - Hailfingen
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